Abhörschutz und Abhörsicherheit gewährleisten
Informationen stellen in unserer Zeit eine der wichtigsten Ressource vieler Unternehmen dar, daher ist es logisch, diese zu sichern.
Der Grundgedanke der Abhörsicherheit ist es, den Lauschangriff eines eventuellen Lauschers mithilfe technischer und organisatorischer Mittel bis zu einem Punkt schwerer zu gestalten, an dem der Nutzen der möglicherweise gewonnenen Informationen die Kosten, Risiken und Zeitaufwand des Angriffs nicht mehr rechtfertigen.
Konzepte der Abhörsicherheit bestehen für gewöhnlich aus Risikoanalysen, sowie aus elektrotechnischen, hochfrequenztechnischen, organisatorisch/personellen sowie baulichen Maßnahmen und richten sich sowohl gegen Lauschangriffe gegen Räume als auch übermittelten Informationen. Unterschieden wird zwischen passivem und aktivem Abhörschutz, bei ersterem werden dem Lauscher mittels Planung, Technik und Organisation der mögliche Lauschangriff schwerstmöglich gemacht, um im Bestfall den Versuch bereits zu vereiteln. Aktiver Abhörschutz greift dann, wenn der Verdacht auf einen Lauschangriff bereits gegeben ist. Hierbei wird aktiv unter Verwendung verschiedener Messtechniken nach Abhörsystemen gesucht.
Möglichkeiten des Abhörschutzes
Bereits durch einfache technische Maßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz von Aktenvernichtern und Videoüberwachung sowie personellen Maßnahmen wie Sicherheitsschulungen und Personalüberprüfungen, kann das Risiko von Lauschangriffen und Spionage spürbar gesenkt werden. Weitere Maßnahmen stellen der Einsatz von Schleusen, Rauschgeneratoren sowie die Schallisolation dar. Technisch raffiniertere Systeme (z.B. TEMPEST-Geräte) überlagern, bzw. tarnen die von EDV-Anlagen innerhalb des Betriebs abgegebene kompromittierende Abstrahlung, welche vom Lauscher rekonstruiert werden kann.
Ganzheitlicher Ansatz
Abhörsicherheit sollte stets ganzheitlich organisiert sein, d. h. die Abhörschutzkonzepte sollten alle möglichen Formen eines Lauschangriffs abdecken. Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf der Tatsache liegen, dass ein Lauschangriff gleichzeitig über mehrere Kanäle (Innenräume, PCs, Handys, Kommunikationsleitungen) erfolgen kann, auf welchen sensitive Informationen durch den Lauscher erlangt und ausgewertet werden können.
Aufgrund des bestehenden Restrisikos beinhalten seriöse Abhörschutzkonzepte ebenfalls eine regelmäßige Lauschabwehrüberprüfung. Diese beinhaltet sowohl eine Risiko- und Angriffszielanalyse sowie die physische Analyse von zu schützenden Räumlichkeiten, welche mit mehreren Vorgehensweisen auf Sicherheitslücken überprüft werden, um ein möglichst breites Spektrum von Abhörtechniken abzudecken. Zumindest sollte eine manuelle, optische Überprüfung (Demontage von Decken, Doppelböden sowie Zerlegen von Einrichtungsgegenständen oder Untersuchung mittels Röntgenstrahlen) – teilweise mit Hilfe von Videoskopen und Inspektionsspiegeln –, sowie eine messtechnische Überprüfung von Informationsnetzwerken auf Fremdsignale und illegaler Zugriffsmöglichkeiten über LAN durchgeführt werden; bei Bedarf ebenfalls eine zerstörungsfreie Materialprüfung, bei Räumen und Bereichen, die anders nicht zu erreichen sind. Bei dieser werden Abhörgeräte per Röntgengeräten und thermographischen Detektoren aufgespürt.