Klage aufgrund Abhörens

Sie wurden abgehört? Und Sie wissen vielleicht sogar von wem? Sie spielen mit dem Gedanken diese Person zu verklagen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.Klage wegen Abhörens

Wir helfen Ihnen dabei, zu entscheiden ob sich der Aufwand einer Klage lohnt und ob Ihre Zielsetzung erfolgreich ist. Grundsätzlich ist das unbefugte Abhören Dritter durchaus strafbar. Strafmaße reichen von Geldstrafen bis hin zu mehreren Jahren Freiheitsentzug. Ausschlaggebend für das Strafmaß sind vor allem Umfang und Art der Abhörmaßnahme. Laut §201 des Strafgesetzbuchs ist es beispielsweise schon strafbar, das Handy einer anderen Person abzuhören. Bereits diese Art des Abhörens wird mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft. 

Im Zusammenhang mit Wirtschaft und Politik hört und liest man des Öfteren von Anklagen wegen Abhörangriffen. So hat z.B. Amnesty International im Jahr 2015 Großbritannien verklagt, da der britische Geheimdienst diverse Internetportale, wie bspw. soziale Netzwerke, überwachten.

So helfen wir Ihnen weiter

Lassen Sie uns gemeinsam definieren, ob sich eine Anklage in Ihrem individuellen Fall lohnt. Wir definieren gemeinsam eine Strategie und geben Ihnen die passenden Partner und Zielsetzungen an die Hand. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Beweise, dass Sie tatsächlich abgehört wurden, wann und von wem dies geschah – diese Beweise sind für eine erfolgreiche Anklage nämlich zwingend notwendig. Wir finden den richtigen Zeitpunkt für die Anklage und raten Ihnen im Zweifel aber auch von einer Anklage ab, wenn Sie sich hierbei selbst schaden könnten oder Aussichten auf Erfolg zu gering sind. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anklage eigene Straftaten einräumen müssten oder aber die Beweislast für eine Anklage zu dünn sind. 

Wir finden in jedem Fall eine gangbare Lösung für Sie und stehen Ihnen als kompetenter Partner mit Rat und Tat zur Seite.