Informationen und Hinweise zu Lauschangriffen
Von einem Lauschangriff spricht man, wenn vertrauliche oder geheime Informationen während des Informationsaustausches, sei es im Gespräch oder elektronisch, von Unbefugten abgefangen und zur Informationsgewinnung ausgewertet werden. Dies geschieht durch Aufzeichnungs- bzw. Sendesysteme, die im Vorfeld an strategischen Punkten platziert oder abgelegt wurden, um Gespräche mitzuschneiden, bzw. zu filmen.
Im elektronischen Bereich werden häufig die Datenleitungen angezapft und eine Kopie der Übertragungsdaten erstellt, oder die Endgeräte (z.B. PCs, Tabletts, Handys) infiltriert. Ein kompromittiertes Handy oder ein PC mit Webcam und Audio-Input kann hierbei eine Doppelfunktion zukommen. Derartige Geräte können während eines Lauschangriffs auf Abruf auch im Standby-Modus als Wanzen verwendet werden.
Wer kann Lauschangriffe durchführen?
Durch die schnell erlenbare Handhabung und Verfügbarkeit von Abhörsystemen können Lauschangriffe selbst von Laien und semiprofessionellen Lauschern durchgeführt werden. Dementsprechend liegt das Monopol des Abhörens nicht bei einigen wenigen spezialisierten Individuen und Institutionen, genauso kann jedoch auch keine genaue Eingrenzung des Gefährdungsbereichs getroffen werden. Potentiell ist jeder gefährdet, der über Informationen verfügt, welche für andere Parteien von Interesse sein könnten, und diese erwartungsgemäß regelmäßig an Dritte weitergibt.
Was versteht man unter dem “großen Lauschangriff”?
Im Rahmen der operativen Kriminalitätsaufklärung werden Tatverdächtige – oder Personen, von denen angenommen wird, anderweitig mit der Tat in Verbindung zu stehen – innerhalb ihrer Wohnung akustisch überwacht (Sogenannter „Großer Lauschangriff“, abzugrenzen vom „Kleinen Lauschangriff“, bei welchem tatverdächtige Personen lediglich im öffentlichen Raum überwacht werden.) Meist geschieht dies über im Vorfeld im Telephon montierte Wanzen. Die Zahlen der Nutzungshäufigkeit des großen Lauschangriffs sind jedoch in den letzten Jahren stets rückläufig. Zum einen ist die Technik teilweise obsolet, da staatliche Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden mittlerweile über die Möglichkeit verfügen, Daten wie Dauer, Namen und Ort der Gesprächspartner aus der Entfernung zu erheben und Telephongespräche bei Bedarf ohne direkten Eingriff über den Telephonprovider mitzuschneiden. Zum anderen sprach sich das Bundesverfassungsgericht für die Eingrenzung des Großen Lauschangriffs aus (Siehe auch Wikipedia).
Lauschangriffe von Unternehmen und Privatpersonen
Aber nicht nur staatliche Institutionen hören ab. In Vergangenheit wurden Lauschangriffe beispielsweise bei Unternehmen festgestellt, welche im Fokus der öffentlichen Medien stehen. Ebenso werden Unternehmen abgehört, um Insiderinformationen zu erlangen. Nicht nur Aktiengeschäfte spielen hierbei eine Rolle, auch die Angebote der Konkurrenz können somit unterboten werden. Auch Rechtsstreitigkeiten oder Übernahmen waren in Vergangenheit Motive für einen Lauschangriff.
Nicht nur Unternehmen sind von Lauschern bedroht, auch Privatpersonen werden regelmäßig verwanzt. So soll das Abhören von Ehepartner die Beweise für eine schnellere Scheidung liefern, oder den unehrlichen Mitarbeiter überführen.
Aus rechtlicher Sicht stellt jedoch lediglich der Große Lauschangriff eine legale Form der akustischen Observation mithilfe technischer Mittel dar. Diese muss von der Staatsanwaltschaft ausdrücklich angeordnet werden und dürfen nur ausgeführt werden, wenn Ermittlungen auf andere Weise bei besonders schweren Taten unverhältnismäßig erschwert wären.
Indizen für einen Angriff
Eindeutige Erkennungsmerkmale für einen Lauschangriff gibt es nicht. Jedoch treten gelegentlich einige Indizien auf, die darauf hinweisen, dass Sie abgehört werden. Misstrauisch sollten Sie in diesem Sinne werden, wenn vertrauliche Informationen regelmäßig in die Hände Dritter gelangen, über die diese nicht verfügen sollten oder anderweitig könnten. Auch ein Einbruch ohne augenscheinliche Diebstähle stellt ein solches Alarmsignal dar, ebenso wie der Besuch von nicht angemeldeten oder bekannten Handwerkern.
Ebenso sollten Sie vorsichtig agieren, wenn Sie Hardwarekomponenten an Ihrem PC oder Telekommunikationsanlage bemerken, welche Sie zuvor nicht wahrgenommen haben.
Beliebte Verstecke
Häufige Ziele von Lauschangriffen sind private Äußerungen in geschlossenen Büroräumen, Meetings und Konferenzen, Autoinnenräume sowie private Wohnungen. Sollten Sie den Eindruck haben, hier überwacht zu werden, sollten Sie professionelle Hilfe anfordern – jedoch ist hierbei darauf zu achten, dass Sie Kommunikationswege wählen, von denen Sie sicher sind, dass diese nicht kompromittiert wurden. Bestenfalls benutzen Sie nicht Ihr privates Handy oder Telephone im Büro und halten sich während der Kontaktaufnahme nicht in von Ihnen verdächtigten Innenräumen auf.