Die Lauschabwehr – Arten und Schutzmaßnahmen
Lauschabwehr bezeichnet Gegenmaßnahmen, welche einen potentiellen Lauschangriff aufdecken oder vereiteln sollen. Elementar für eine wirksame, langfristige Lauschabwehr ist ein funktionales Abhörsicherheitskonzept, sowohl in aktiver als auch in passiver Form.
Passive und aktive Lauschabwehr
Die passive Abhörsicherheit umfasst alle Methoden, die einen potentiellen Lauscher bereits vor Montage der Abhöreinrichtungen entweder abschreckt oder den Lauschangriff in erheblichem Maße erschwert. Bewährt haben sich hierbei unter anderem eine professionelle Zugangskontrolle und Dokumentation, eine vorausschauende Verkabelung der zu schützenden Räume, Verschlüsselung von Kommunikationssystemen sowie Montage von Rauschgeneratoren für Fenster, Mauern und Rohrleitungen – wodurch durch verschiedene Medien weitergeleitete Sprachsignale überdeckt und für den Lauscher unbrauchbar gemacht werden.
Ebenso sollten Steckdosen und elektronische Geräte versiegelt werden, so dass diese auf spätere Manipulation überprüft werden können. Des Weiteren ist es ratsam, Mobiliar und elektronische Geräte in den zu schützenden Räumlichkeiten aus Gründen der Übersichtlichkeit auf ein Minimum zu begrenzen, auf Hohlräume nach Möglichkeit zu verzichten und Mitarbeitern das Einbringen persönlicher elektronischer Geräte zu untersagen.
Bei der aktiven Lauschabwehr wird der unter Verdacht stehende Raum und dessen Einrichtung einer visuellen sowie messtechnischen Untersuchung unterzogen, bei welcher unter Anderem Frequenzzähler, Spektrumanalyzer und Halbleiterdetektoren Einsatz finden. Darüber hinaus wird die gesamte Einrichtung einer physischen und visuellen Überprüfung unterzogen, und sämtliche Anschlüsse an Hardwarekomponenten von PCs und Telekommunikationsanlagen auf Mitschnittadapter überprüft. Schwer zugängliche Bereiche werden mittels Endoskop und Inspektionsspiegeln untersucht. Ebenfalls kommen Metalldetektoren bei der Suche nach Abhörsystemen sowie Röntgengeräte zur Untersuchung von nicht demontierbaren Gegenständen zum Einsatz. Auch die Kontrolle auf Abhörversuche vom Nachbargebäude aus hat sich in Vergangenheit bewährt. Optische Abhörversuche (wie IR-Sender und Laserabhöranlagen) können durch Nachtsichtgeräte detektiert werden.
Eine solche Untersuchung sollte darüber aufgrund des Restrisikos bei passiver Abhörsicherheit zur Gewährleistung eines maximalen Sicherheitsstandards teil eines ganzheitlichen Abhörschutzkonzepts sein.
Weiter Informationen zum Thema Sicherheitstechnik und Lauschabwehr finden Sie auch beim BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Der BSI beschäftigt sich allumfassend mit dem Thema der IT-Sicherheit.