Passive Lauschabwehr


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Bei der passiven Lauschabwehr handelt es sich um Präventivmaßnahmen, die in den Zugangsbereichen  und in den Räumlichkeiten vorgenommen werden. Diese Form der Lauschabwehr äußerst sinnvoll, da auch bei Verdacht auf Abhörgeräte und Wanzen folgende Untersuchungen erleichtert werden. Je nachdem welche Räumlichkeiten und Geräte Sie nutzen, kann der Aufwand und die Notwendigkeit variieren. In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über mögliche Lösungen und Vor- und Nachteile auf.

Zu den Maßnahmen der passiven Lauschabwehr zählen :

  • Regelmäßige Abhörschutzuntersuchungen
  • Zugangskontrolle (Welche Personen haben welche Schlüssel?)
  • Personenkreis mit Zugang zu vertraulichen Informationen so klein wie möglich halten
  • Verkabelung der Räumlichkeiten so auswählen, dass alle Leitungen leicht überprüfbar sind
  • Verbot des mit sich führens von elektrischen Geräten
  • Elektronische Geräte auf ein Minimum begrenzen
  • Begrenzung des Mobiliars auf das notwendigste
  • Verzicht oder Begrenzung von Hohlräumen
  • Anbringung von Rauschgeneratoren für Fenster, Mauern und Rohrleitungen. Durch das Rauschen werden Sprachsignale überdeckt und für den Lauscher unbrauchbar gemacht
  • Geräteversiegelung (Gerätschaften, Steckdosen, etc, werden nach dem öffnen versiegelt und können später auf Manipulation überprüft werden)
  • Verschlüsselung sämtliche Kommunikationssysteme
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Das Ziel der passiven Lauschabwehr besteht darin, den Lauschangriff zu erschweren, gar unmöglich, unrentabel und somit uninteressant zu machen. Mitbewerber Ihres Unternehmens oder ungewünschte Privatpersonen werden es sich dann zweimal überlegen, Sie abzuhören.